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Unter bestimmten Umständen ist es möglich, dass Schülerinnen und Schüler, die noch nicht lange in Deutschland leben, eine Feststellungsprüfung in der Amtssprache ihres Herkunftslandes abzulegen, die dann als 1. oder 2. Fremdsprache anerkannt wird. Prüfungstermin ist der 5.11.2025. Alle Informationen und Hinweise finden Sie im Menüpunkt „Service“.