0
Uncategorized

Wie in jedem Jahr können Eltern ihr Kind für den Herkunftssprachenunterricht anmelden. Dieser findet in verschiedenen Sprachen außerhalb der Schulzeit statt. Dazu müssen die Eltern die Kinder an die entsprechenden Schulungsorte fahren. Das Kind muss Grundkenntnisse in der entsprechenden Sprache haben. Die Leistungsbeurteilung im Herkunftssprachenunterricht (HSU) wird ins Zeugnis des Kindes aufgenommen, die Note ist aber nicht versetzungsrelevant. Das Anmeldeformular muss bis zum 17. April 2026 im Sekretariat vorliegen, danach können keine Anmeldungen mehr aufgenommen werden. Die Anmeldeunterlagen werden von den Klassenleitungen weitergeleitet. Sie können Sie auch im Menüpunkt Service selbst herunterladen: